Herkunftsnachweise für grüne Fernwärme
Im IW3-Projekt „Integrierter Wärmemarkt“ (IWM) setzt das Hamburg Institut das Teilvorhaben „Grüne Fernwärme“ um. Als Pilotvorhaben für Deutschland wird ein Herkunftsnachweisregister für grüne Fernwärme entwickelt und erprobt. Wärme-Herkunftsnachweise ermöglichen es, grüne Wärmemengen zu Gebäuden und Quartieren zuzuordnen. Die Vermarktung grüner Fernwärme als eigenständiges Produkt könnte zukünftig dazu beitragen, die Wirtschaftlichkeit von Projekten zur Fernwärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abwärme zu verbessern.
Herkunftsnachweise für Wärme und Kälte
Herkunftsnachweise (HKN) werden auf Basis geprüfter Anlagen- und Messdaten an Anlagenbetreiber ausgestellt. Die Zuordnung von grünen Eigenschaften zu einem bestimmten Wärmeprodukt oder bestimmten Wärmekund:innen findet statt, indem Versorger Herkunftsnachweise für einen spezifischen Energieverbrauch entwerten. Dadurch lassen sich insbesondere Wärmemengen aus neuen Projekten zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abwärme einzelnen Kunden und Kundinnen zuordnen. Wärme-HKN versetzen Erzeuger und Wärmeversorger so in die Lage, grüne Fernwärme als eigenständiges Produkt zu vermarkten. Gerade für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Möglichkeit, bilanzierbar und somit nachvollziehbar grüne Wärme und Kälte zu beziehen, relevant. Dies trifft sowohl auf Industrieunternehmen als auch z. B. die Wohnungswirtschaft zu. Aber auch privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern wird die Herkunft ihrer über Netze bezogenen Energie zunehmend wichtiger. Erlöse aus der Vermarktung grüner Fernwärme können die Refinanzierung des Ausbaus der klimaneutralen Wärmeerzeugung erleichtern und somit zusätzliche Dekarbonisierungsanreize setzen.
Ziel des IW3-Pilotregisters ist es, Erfahrungen für die Umsetzung von Artikel 19 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II zu generieren. Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten neben Strom auch Nachweissysteme für Gase wie Biomethan und Wasserstoff sowie Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Zudem findet eine systematische Untersuchung von Ausgestaltungsoptionen von Wärme- und Kälte-HKN-Systemen und rechtlichen Rahmenbedingungen der grünen Fernwärmevermarktung statt.
Das IW3-Wärmeregister
Ende Mai 2022 ging das IW3-Pilotregister für grüne Fernwärme in Betrieb. Es ist unter www.waermeregister.de zu finden. Die Teilnahme am Pilotregister ist für Wärmeversorger und Wärmeerzeuger, die in der Projektregion Hamburg verortet sind, möglich.
Die technische Umsetzung des Registers erfolgte in Kooperation mit Grexel. Dem Aufsetzen des Wärmeregisters war ein ausführlicher Analyseprozess vorausgegangen, um die spezifischen Anforderungen und wirtschaftlichen sowie technischen Rahmenbedingungen des Wärmemarkts zu identifizieren und im Registerdesign zu berücksichtigen. Hierbei wurden insbesondere die wesentlichen Unterschiede zum etablierten HKN-System im Strombereich herausgearbeitet und mit Stakeholdern diskutiert. Zu den Ergebnissen zählt die Grundsatzentscheidung, im Rahmen des Pilotvorhabens nur HKN zur Wärmekennzeichnung zuzulassen, die aus einem technisch verbundenen Wärmeversorgungssystem stammen.
Aktuell befindet sich das Register im Testbetrieb mit den Hamburger Energiewerken. Ziel ist, 2023 ein vollständiges Wärmekennzeichnungsjahr im Pilotregister abzubilden, begleitet durch eine systematische Auswertung von Erfahrungen aus Nutzung und Betrieb des Registers.
